VERFASSUNGSRECHT, KOMMUNALRECHT, ÖFFENTLICHER SEKTOR
Bedeutende Ereignisse fallen nicht vom Himmel.
Verfassungsrecht, Recht der Europäischen Union, öffentliches Gebühren- und Abgabenrecht, Kommunalrecht und Staatshaftungsrecht sind komplex. Nur wer eine breite Expertise einbringt und weiß, worauf es im entscheidenden Moment ankommt, stellt sich souverän auf. Unsere Mandanten wissen das und profitieren seit Jahren von unseren Stärken.
Wir beraten und vertreten private und öffentliche Unternehmen, Bund, Länder und Kommunen sowie Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung.
Weitsichtig. Kompetent. Durchsetzungsstark.
Sie reifen mit einschlägiger Erfahrung und juristischer Brillanz.
Es gibt Fälle, da reicht die Pflicht nicht aus.
Seit Jahren beraten und vertreten wir nicht nur Unternehmen und Verbände, sondern auch die Bundesregierung, Landesregierungen und andere Verfassungsorgane in verfassungsrechtlichen und verfassungsgerichtlichen Streitfragen. Unsere Palette ist breit gefächert: Urteils- und Gesetzesverfassungsbeschwerden, Organstreitverfahren, Normenkontrollverfahren sowie Bund-Länder-Streitigkeiten beherrschen wir gleichermaßen. Wir setzen Grundrechte durch. Und wir sind gefragte Experten im Staatsorganisations- und Parlamentsrecht sowie im Haushalts- und Finanzverfassungsrecht. Unsere Erfahrung prägt. Bei zahlreichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht haben wir mitgewirkt, so etwa
- zum Länderfinanzausgleich,
- im Streit um den Atomkonsens 2002 und den Atomausstieg,
- bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Spielbankengesetzes,
- zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren,
- rund um das Sozietätsverbot zwischen Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern,
- zur Neuordnung der finanzverfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- zur Fixierung von Patienten in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Selbstverständlich begleiten wir auch Gesetzgebungsverfahren in Bund und Ländern – ob als Gutachter oder mit fundierten Regelungsvorschlägen. Kompetent und weitsichtig.
Sieger beherrschen die Kür.
Wer sich mit dem EU-Recht nicht auskennt, nimmt Risiken in Kauf.
Längst ist das Recht der Europäischen Union in der öffentlich-rechtlichen Beratung von zentraler Bedeutung. Denn die Rechtsetzung der Union stößt immer wieder wegweisende Entwicklungen im nationalen Recht an. Sehr deutlich wirkt sich das Unionsrecht etwa im Umweltrecht, im Vergaberecht und Regulierungsrecht – Telekommunikation und Energie inklusive – sowie im Datenschutzrecht aus.
Und wenn öffentliche Infrastruktur aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, stehen die Verantwortlichen komplexen beihilferechtlichen Fragen gegenüber. Ganz gleich, ob es um Fördermittel für Flughäfen oder Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs geht: Klare Antworten führen solche bedeutenden Vorhaben rechtssicher ans Ziel.
Auch die Bedeutung der europäischen Grundfreiheiten und der Grundrechte der Charta ist offensichtlich. Der Europäische Gerichtshof und die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen sich intensiv damit.
Wir bewegen uns seit Jahren souverän im europäischen Gemeinschaftsrecht. Aus gutem Grund setzen Unternehmen und die öffentliche Hand auf unsere Kompetenz. Und unsere Mandanten punkten mit uns an ihrer Seite vor der Europäischen Kommission und vor den europäischen Gerichten.
Gerade wenn es kompliziert wird, entdecken wir Chancen.
Für Sie und Ihre Projekte.
Gut, dass der Gesetzgeber für Recht und Gerechtigkeit sorgt.
Ob Satzungen, Rechtsverordnungen oder Gesetzgebung juristische Durchsetzungsstärke erfordern – in Rechtssetzungsverfahren sind wir ausgewiesene Experten. Die öffentliche Hand, Verbände und Unternehmen arbeiten mit uns zusammen.
- Wir erarbeiten Gesetzentwürfe.
- Wir bewerten Regelungsentwürfe unter verfassungs- und unionsrechtlichen Gesichtspunkten.
- Wir erstellen Rechtsgutachten (→ Verfassungs- und Verfassungsprozessrecht, → Recht der Europäischen Union).
- Wir entwickeln Regelungsalternativen.
- Wir unterstützen argumentativ.
Noch besser, dass Sie Einfluss darauf nehmen. Mit uns an Ihrer Seite.
Ja, es gibt sehr anspruchsvolle Rechtsfragen.
Mit Staatsorganisations- und Finanzverfassungsrecht kennen wir uns aus. Wir beraten überwiegend Bund und Länder. Und wir sind präsent, wenn es um die haushaltsrechtliche Kontrolle über bedeutende wirtschaftliche Transaktionen von Unternehmen der öffentlichen Hand geht. Unsere langjährige Expertise in Fragen des Konnexitätsprinzips resultiert aus zahlreichen Gutachten und verfassungsgerichtlichen Verfahren. Und wir klären, ob Kreditaufnahmen und Gewährleistungsübernahmen der öffentlichen Hand zulässig sind.
Unserer Expertise im staatsorganisations- und Finanzverfassungsrecht vertrauen nicht nur private Unternehmen, sondern auch die Regierungen von Bund und Ländern. Sie greifen gern auf uns zurück – als Gutachter, als Berater oder als Prozessvertreter in Verfahren beim Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten. Unsere Referenzen sprechen für sich.
Gut, dass Sie anspruchsvoll bei der Wahl Ihrer Anwälte sind.
Dolde Mayen & Partner.
Sind Sie mit Unklarheiten rund um die Staatshaftung konfrontiert?
Wir beraten in allen Fragen rund um das Staatshaftungsrecht kompetent und klar – von der klassischen Amtshaftung über die Folgenbeseitigung und öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche bis hin zur verfassungsunmittelbaren Haftung. Unternehmen, Kommunen, staatliche Behörden aus Bund und Ländern und sonstige öffentlich-rechtliche Anstalten und Körperschaften schätzen das.
Unsere Erfahrung überzeugt. Wie beraten sowohl im europäischen als auch im nationalen Staatshaftungsrecht. Selbstverständlich haben wir uns in zahlreichen Verfahren auch forensische Expertise erworben – vor den Verwaltungs- und Zivilgerichten, aber auch vor den Sozialgerichten. So haben wir Staatshaftungsprozesse geführt
- im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag,
- im Kontext des Atommoratoriums 2011 nach den Ereignissen in Fukushima,
- bei rechtswidriger Ablehnung oder verspäteter Erteilung von Bau- oder sonstigen Genehmigungen
- und bei Satzungen und Verwaltungshandlungen der Einrichtungen der mittelbaren Staatsverwaltung, die wir beraten, zum Beispiel Börsen.
- bei der verfassungsunmittelbaren Haftung von Bund und Ländern nach Artikel 104a Absatz 5 GG
Wir sorgen für Klarheit. Gut, dass wir zusammenarbeiten.
Tunnelblick ist nicht Ihr Ding?
Die Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen bewegt sich im Schnittbereich von Öffentlichem Recht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und Arbeits- und Steuerrecht. Ob Aufgabenprivatisierung, formelle Privatisierung oder öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) – Entscheider sind mit den vielfältigen und komplexen öffentlich-rechtlichen Fragen oft überfordert – und sehen klar, wenn wir im Team sind.
Unsere Erfahrung überzeugt im
- Verfassungs– und Staatsorganisationsrecht,
- Haushaltsrecht,
- Kommunalrecht,
- Vergaberecht
- und im europäischen Beihilfenrecht.
Es überrascht nicht, dass sich unsere breite öffentlich-rechtliche Expertise vielfach positiv auswirkt. Auch etablierte Transaktionskanzleien ziehen uns oft zurate, um von starken Lösungen zu profitieren. Wir erstellen Gutachten und formulieren Rechtsvorschriften, um Privatisierungen professionell umzusetzen.
Genießen Sie gute Aussichten. Dank unserer breiten Expertise.
Sind Sie nervös, weil so vieles unklar ist?
Unsere Erfahrung in allen kommunalrechtlichen Fragen ist umfangreich. Das schätzen unsere Mandanten.
- Wir legen offen, welche Kompetenzen die kommunalen Hauptorgane haben.
- Wir klären, ob Mandatsträger befangen sind.
- Wir legen dar, ob Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zulässig sind.
- Wir beantworten, ob und wie weit sich Kommunen wirtschaftlich betätigen dürfen.
- Wir prüfen die Vor- und Nachteile der Aufgabenwahrnehmung als Eigenbetrieb, Kommunalanstalt oder in Rechtsformen des Privatrechts (z.B. GmbH).
- Wir beraten rund um alle Fragen des kommunalen Abgabenrechts.
Unsere Expertise ist auch für Zweckverbände und gemeinsame Kommunalanstalten richtungsweisend. Wir beraten umsichtig – bei ihrer Gründung und wenn sie ihren Aufgaben nachgehen. Wir klären organisationsrechtliche Zweifelsfragen, loten die Reichweite der Kompetenzen aus. Oder wir begleiten unsere Mandanten dabei, wenn sie Verbandsumlagen oder Stammeinlagen erheben. Und wir sind starke Partner, wenn Zweckverbände und Kommunalanstalten miteinander kooperieren; selbstverständlich auch, wenn die verantwortlichen Akteure Zusammenschlüsse wieder auflösen.
Klarheit beruhigt. Wenn wir Sie beraten.
Drehen Sie sich im Kreis? Das muss nicht sein.
Wir beraten und vertreten zahlreiche Einrichtungen mittelbarer Staatsverwaltung und Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Auch Anstalten und Stiftungen zählen auf unsere Kompetenz. Kammern, Sparkassenverbände und berufsständische Versorgungseinrichtungen vertrauen uns seit vielen Jahren. Sie konsultieren uns zu allen öffentlich-rechtlichen Rechtsfragen, die sie betreffen. In den Fokus rücken dabei Fragen zur Mitgliedschaft, Beitragserhebung und zum Aufgabenbereich.
Wir beraten auch, wenn es darum geht, das Satzungsrecht auszugestalten. Wir begleiten Einrichtungen mittelbarer Staatsverwaltung in Verwaltungsverfahren. Und wir vertreten sie in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten.
Wir geben die Richtung vor: rechtssicher geradeaus.
Beschäftigen Sie Fragen rund um öffentliche Abgaben?
Fragen des Gebühren-, Beitrags- und Abgabenrechts gehören zum klassischen Tätigkeitsbereich öffentlich-rechtlicher Kanzleien. Selbstverständlich sind auch wir auf diesem Gebiet mit langjähriger Expertise tätig – von den öffentlichen Gebühren der Börsen über vielfältige Sonderabgaben bis hin zur LKW-Maut. Ein Schwerpunkt unserer Aktivitäten im öffentlichen Abgabenrecht liegt im kommunalen Abgabenrecht. Wir beraten und vertreten Kommunen und Abgabenschuldner, u.a. bei
- Verwaltungsgebühren wie Baugenehmigungsgebühren und unionsrechtlich vorgegebene Fleischhygienegebühren sowie
- Benutzungsgebühren wie Abfallgebühren, Wassergebühren und Abwassergebühren.
Für unsere Mandanten ist Klarheit im Kontext öffentlicher Abgaben kein Fremdwort.
Denn wir
- prüfen Beitrags- und Gebührenkalkulationen und Satzungen,
- beraten beim Erlass von Satzungen,
- führen Prozesse für Beitrags- bzw. Gebührenschuldner und
- vertreten Beitrags- bzw. Gebührengläubiger in Prozessen über Satzungen und Beitrags- bzw. Gebührenbescheide.
Die Antworten liefern wir.