VERGABERECHT

Geben Sie sich nur mit dem Besten zufrieden?

Im Schulterschluss mit uns meistern Auftraggeber und Bieter das Vergaberecht rechtssicher und effizient. Wir beraten fokussiert und flexibel. So vertrauen uns Auftraggeber und kommen zügig zu rechtssicheren Vergabeentscheidungen. Außerdem schätzen Bieter Transparenz, Fairness und eine offene Kommunikation. Das ist Gold wert in jeder Phase eines Vergabeverfahrens, auch zwischenmenschlich.

Bieter mandatieren uns, um ihre Chancen zu erhöhen. Unsere ausgewiesene Expertise im öffentlichen Recht prägt deren Erfolg mit. Zum Beispiel, wenn wir es schaffen, dass Vergabeverfahren wiederholt werden. Dann heißt es für unsere Mandanten: Neue Runde, neues Glück.

  • Wir sind erfahrene Experten und auf Vergaberecht spezialisiert.
  • Wir agieren flexibel, souverän, effizient und schnell.
  • Wir antizipieren Szenarien zielführend und bereiten gangbare Wege zum Ziel.
  • Wir sind up to date und in Gremien aktiv, die die Weiterentwicklung des Vergaberechts begleiten.
  • Wir haben ein gutes „Standing“, das wir zugunsten unserer Mandanten nutzen.
  • Wir sagen ehrlich, wenn etwas nicht erfolgversprechend ist.
  • Wir legen Möglichkeiten offen und zeigen Grenzen auf.
  • Wir haben ein offenes Ohr und sprechen die Sprache unserer Mandanten.
  • Wir nehmen Druck raus, auch wenn es fünf vor zwölf ist.
  • Wir bewahren Ruhe, auch wenn es heiß hergeht.
  • Wir sind stolz auf die Erfolge unserer Mandanten.

Dann haben wir etwas gemeinsam. Gut, dass wir zusammenarbeiten.

 

 

Wer sauber ausschreibt, gewinnt Vertrauen.

Wer faire Gebote abgibt, gestaltet Projekterfolge mit.

Transparenz und Gerechtigkeit einerseits, Qualität und Wirtschaftlichkeit anderseits zeichnen gute Vergabeverfahren aus. Zielführende und aussichtsreiche Ergebnisse sind kein Zufall: weder für Auftraggeber noch für Bieter. Erfolg basiert auf juristischer Klarheit im europäischen und nationalen Vergaberecht. Fortschritt resultiert aus praxisnahen Lösungen. Und das sind unsere Stärken.

Wir beraten bereits im Vorfeld einer Vergabe und klären Auftraggeber darüber auf, ob sie überhaupt verpflichtet sind, das Vergaberecht anzuwenden. Unsere Mandanten schätzen das. Auch wenn wir umsichtig Alternativen aufzeigen, um die Verantwortlichen dabei zu unterstützen, geeignete Bieter zu gewinnen.

Wenn es darum geht, Vergabeverfahren zu konzipieren und durchzuführen, beraten wir fokussiert. Mit uns im Team nutzen Auftraggeber die Spielräume optimal, die der Gesetzgeber zuweilen großzügig einräumt. Und wir sorgen für rasche und juristisch solide Entscheidungen. Wir unterstützen dabei, chancenreiche Bewerbungen und Angebote zu verfassen. Bieter begleiten wir dabei, Angebote vergaberechtskonform zu erstellen. Im Auftrag von Bewerbern und Bietern prüfen wir Vergabeunterlagen sorgfältig und rügen Vergaberechtsverstöße. In Nachprüfungsverfahren sind wir sowohl für Auftraggeber als auch für Bieter kompetente und erfahrene Partner.

Wer gut beraten ist, startet durch.

 

Sie beschäftigen vergabe-, beihilfe- und immobilienrechtliche Fragen?

Öffentliche und private Auftraggeber bauen auf eine erstklassige Rechtsberatung für ihre Immobilienprojekte. Weil Erfolg kein Zufall ist, arbeiten sie mit uns zusammen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Vergabe aller Leistungen rund um das Planen und Bauen rechtssicher und effizient zu meistern. Unsere Mandanten begleiten wir, bis die Vergabe unter Dach und Fach ist. Mit uns im Team sind Auftraggeber auf der sicheren Seite, um

  • rechtzeitig die Ausschreibungspflicht zu prüfen,
  • die optimale Vergabestrategie vorausschauend zu konzipieren,
  • die richtige Verfahrensart zielgerichtet zu bestimmen,
  • Planungswettbewerbe rechtssicher auf den Weg zu bringen und zu realisieren,
  • Verhandlungsverfahren zu begleiten, um Planungsleistungen zu vergeben,
  • Investorenauswahlverfahren durchzuführen.

Wenn unsere Mandanten zufrieden sind, sind wir es auch. Und das erleben wir oft. Etwa dann, wenn Vergaben an positiver Dynamik gewinnen, weil wir im richtigen Moment an den richtigen Schrauben drehen. Auch der Erfolg von Immobilienprojekten privater Investoren setzt juristischen Sachverstand und intelligente Lösungen voraus. Wir liefern wertvolle Erkenntnisse darüber, ob es sinnvoll ist, ein Verfahren zu initiieren, um potenzielle Investoren zu überzeugen. Wenn sich unsere Mandanten dafür entscheiden, klären wir darüber auf, wie das zielführend gelingt. Bewerber und Bieter unterstützen wir dabei, sich aussichtsreich zu bewerben und Angebote vergaberechtskonform zu erstellen. Kommt es zu einer vergaberechtlichen Nachprüfung, vertreten wir sowohl Auftraggeber als auch Bieter. Kompetent und vorausschauend.

Uns beschäftigen Ihre Ziele. Und unsere Antworten bringen Sie dorthin.

 

Nicht umsonst sind wir so versiert, wenn es um Vergaben geht.

Mehrere hundert Vergabeverfahren prägen. Und erfolgreiche Mandanten spornen an.

 

 

Top 1 auf Ihrer Agenda: Öffentliche Projekte.

Die öffentliche Hand fördert regelmäßig Bauprojekte wie Schulen und Schwimmbäder oder andere im öffentlichen Interesse liegende Projekte. Wer in den Genuss von Fördermitteln kommt, ist verpflichtet, die Auftragsvergabe vergaberechtskonform zu gestalten. Geschieht dies nicht, ist Frust vorprogrammiert. Wer Zuwendungen gewährt, bestimmt die Regeln. Und Fördergeber haben bei Verstößen das Recht, die Zuwendung nachträglich mindestens zum Teil zurückzufordern. So gerät die Finanzierung von Projekten nach ihrer Realisierung ins Wanken. Denn zu diesem Zeitpunkt sind die Gelder bereits unwiederbringlich in Planungen oder den Bau geflossen. Also ist Vorsicht geboten im Kontext öffentlicher Zuwendungen: Verstöße gegen das Vergaberecht sind nicht korrigierbar.

Umso wichtiger ist es, juristisch trittfest zu sein und Vergaben souverän zu meistern. Verantwortungsvolle Zuwendungsempfänger gehen keine Risiken ein. Sie arbeiten mit uns zusammen, damit sie Vergabeverfahren zügig und rechtssicher durchführen. Unsere Mandanten begleiten wir fachkundig und praxisnah, wenn sie sich mit Zuwendungsgebern abstimmen. Auch wenn es angesagt ist, Rückforderungsansprüche des Zuwendungsgebers abzuwehren, vertreten wir kompetent und umsichtig.

Auf unserer Agenda steht Ihre Rechtssicherheit ganz oben. Gut so.

 

Liefert Ihr Vergabeverfahren zu viele Unklarheiten frei Haus?

Chancenbewusste Auftraggeber setzen auf uns, um die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, etwa

  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
  • im Sektorenbereich
  • im Bereich der KITA- und Schulverpflegung
  • im IT-Bereich oder von
  • Druck- und Postdienstleistungen,
  • Projektsteuerungs- und Planungsleistungen und
  • Entsorgungsleistungen

solide vorzubereiten und vergaberechtskonform zu realisieren.

Wir beraten zielführend und zeitschonend. Und wir begleiten die Verfahren solange, bis die Leistungen wirksam vergeben sind. Bereits frühzeitig beurteilen wir, ob eine Ausschreibungspflicht für unsere Mandanten besteht. Und wir sind im Team, um die optimale Vergabestrategie zu beschließen und die passende Verfahrensart zu wählen.

Wir setzen uns dafür ein, dass Vergabeentscheidungen schnell und rechtlich einwandfrei getroffen werden.

Wer der Klarheit Tür und Tor öffnet, punktet. Wir stehen bereit.

 

Wer die Wahl hat, hat die Qual.

Der Gestaltungsspielraum, den der Gesetzgeber Konzessionsgebern einräumt, ist sehr groß. Gut, dass verantwortungsvolle Entscheider mit uns sprechen. Denn die Vor- und Nachteile möglicher Alternativen liegen oft im Verborgenen. Weitsicht und juristische Kenntnis sind richtungsweisend. Wer Bau- und Dienstleistungskonzessionen vergibt, tut folglich gut daran, Vergabeverfahren klug zu wählen und zu gestalten.

Das gelingt mit erstklassigen Rechtsanwälten, die dieses Feld beherrschen. Mit uns an ihrer Seite entscheiden Konzessionsgeber zielführend. Und sie schöpfen das Potenzial ihrer Vorhaben optimal aus. Wir beraten und begleiten das gesamte Vergabeverfahren. Damit es gelingt, Konzessionen zügig und rechtssicher zu vergeben.

Auch Bewerber und Bieter vertrauen uns. Sie positionieren sich klug im Schulterschluss mit uns, wenn sie Angebote erstellen. Auch wenn es gilt, Verstöße gegen das Vergaberecht fristgerecht zu rügen, agieren wir entschlossen. In Nachprüfungsverfahren vertreten wir sowohl Konzessionsgeber als auch Bieter. Kompetent und fokussiert.

Wir wählen das Beste für Sie. So einfach ist das.

 

Sie planen Meilensteine.

Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind Aktivitäten an der Tagesordnung, um das Streckennetz zu ändern oder Verbindungen zu verbessern. Deshalb sind Auftraggeber im ÖPNV häufig damit konfrontiert, Leistungen zu vergeben. Vergaben fordern die Verantwortlichen vielfach. Denn die rechtlichen Bestimmungen sind umfassend.

Unsere Mandanten nehmen Fahrt auf, weil wir sie sicher navigieren durch

  • das Vergaberecht,
  • die Verordnung VO (EG) 1370/2009 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße sowie
  • das Personenbeförderungsgesetz.

Zielorientierte Auftraggeber stellen die Weichen bewusst und arbeiten mit uns zusammen. Wir beraten und unterstützen richtungsweisend dabei, das richtige Vergabeverfahren zu setzen. Und wir stehen unseren Mandanten bei der Durchführung von Vergabeverfahren fachkundig und erfahren zu Seite.

Kurzum: Wenn Auftraggeber im ÖPNV den besten Weg zu einer zügigen und rechtssicheren Vergabeentscheidung wählen, gibt es dafür einen guten Grund.
Dolde Mayen & Partner.

Wir befördern Ihr Vorhaben ans Ziel.


Sie machen sich für das Gemeinwohl stark.

Öffentliche Auftraggeber stemmen wichtige Aufgaben mit eigenen Mitteln. Oder sie arbeiten kostenbewusst mit anderen öffentlichen Stellen zusammen. Das erkennt der Gesetzgeber an. So stellt er es öffentlichen Auftraggebern beispielsweise frei, eine Tochtergesellschaft zu beauftragen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen; vorausgesetzt die Tochtergesellschaft erbringt ihre Leistungen als sogenanntes Inhouse-Geschäft im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber und der öffentliche Auftraggeber kontrolliert seine Tochtergesellschaft wie eigene Dienststellen.

Von diesem Spielraum profitieren unsere Mandanten auch bei „In-State-Geschäften“. Ein Beispiel: Das Vergaberecht ist außen vor, wenn zwei Gemeinden kooperieren, um ihre öffentlichen Aufgaben wahrzunehmen und gemeinsame Ziele zu erreichen.

Wir beraten, wenn öffentliche Auftraggeber Inhouse-Geschäfte und In-State-Geschäfte gestalten. Verantwortungsvolle Entscheider agieren vorausschauend und arbeiten mit uns zusammen. Für Rechtssicherheit. Und gegen riskante Grauzonen.

Wir stärken Ihre Handlungssicherheit.

 

Wie meistern Sie Vergaben, ohne viel Wind darum zu machen?

Bei Sektorenauftraggebern handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, die auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs aktiv sind.

Auch Private zählen dazu, wenn sie eine Sektorentätigkeit auf der Grundlage besonderer oder ausschließlicher Rechte ausüben oder wenn öffentliche Auftraggeber einen beherrschenden Einfluss ausüben können.

Sektorenauftraggeber haben einen großen Spielraum bei der Wahl und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens. Wir unterstützen Sektorenauftraggeber dabei, den passenden Weg zum Ziel zu beschreiten und das Verfahren optimal auszugestalten. Und unsere Mandanten vertrauen uns, wenn sie Vergabeverfahren umsetzen. Sie erkennen in der Rechtssicherheit ihr großes Plus.

Bewerber und Bieter vertrauen uns, wenn sie Bewerbungen gestalten und Angebote erstellen. Wir prüfen die Vergabeunterlagen und rügen Vergaberechtsverstöße kompetent und zielgerichtet. Sind Sektorenauftraggeber oder Bieter mit Nachprüfungsverfahren konfrontiert, lotsen wir sie bestimmt und umsichtig durch die Verfahren.

Mit Rückenwind. Von Dolde Mayen & Partner.