PLANEN, BAUEN, IMMOBILIEN

Welche Projekte genießen bei Ihnen höchste Priorität?  

Das Bau- und Planungsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir beraten und vertreten Vorhabenträger auf allen Stufen des Planungsprozesses. Wenn nötig, setzen wir geltendes Baurecht auch mit Hilfe der Verwaltungsgerichte durch.

Unsere Mandanten bauen auf uns. Denn unsere praxisnahen Lösungen basieren auf der wissenschaftlichen Tiefe, die uns als eine gefragte Boutique-Kanzlei auszeichnet. Immobilienprofis vertrauen uns auch, weil wir kreativ neue, rechtssichere Wege zum Ziel unserer Auftraggeber entwickeln. Das ist besonders wertvoll, wenn sich Projekte sehr kompliziert gestalten. Unser naturwissenschaftliches und technisches Verständnis erleichtert es uns, in interdisziplinären Teams Brücken zu schlagen. Unser Fingerspitzengefühl und die Stärke, Konflikte nicht nur juristisch, sondern auch kommunikativ zu lösen, ergänzen unsere fachlichen und persönlichen Kompetenzen. Das schätzen anspruchsvolle Unternehmen, Projektentwickler, Behörden und kommunale Körperschaften gleichermaßen.

Unser wichtigstes Projekt sind Sie.

Legen wir gemeinsam den Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Sie haben hohe Ziele und dulden keine Kompromisse?

Kommunen stellen klassische und vorhabenbezogene Bebauungspläne für Gewerbe- und Industrieansiedlungen, Wohngebiete und Konversionsvorhaben auf. Investoren wirken dabei mit. Und Umweltkonflikte sind an der Tagesordnung.

Auf dem neuesten Stand der Rechtsentwicklung zu sein, ist dabei elementar. Aus Erfahrung das Richtige zu tun, ist erfolgsentscheidend. Nicht umsonst vertrauen uns unsere Mandanten. Wir antworten praxisnah und wissenschaftlich fundiert auf alle Fragen rund um das Umweltrecht. Besonders versiert sind wir im Immissionsschutz (Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Gerüche) und dem Naturschutz (Natura 2000, Artenschutz, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung).

Unternehmen beauftragen uns auch, wenn sie entschlossen sind, ihr Vorhaben auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts durchzusetzen. Und wir verteidigen die erteilte Baugenehmigung gegen Klagen von Nachbarn oder Nachbargemeinden. Wir schätzen Risiken rechtzeitig ab, die andernfalls eine Realisierung zu stoppen drohen. Mit wirtschaftlich und juristisch tragfähigen Konstruktionen sind unsere Mandanten auf der sicheren Seite. Weil wir uns damit bestens auskennen.

Auch das verbindet uns. Gut, dass wir zusammenarbeiten.

 

Erstklassigen Expertenrat gibt es nicht von der Stange.

Das Raumordnungs- und Planungsrecht reguliert wohl den großflächigen Einzelhandel am stärksten. Besonders Factory-Outlet-Center (FOC) sind davon betroffen. Das Raumordnungsrecht reglementiert mögliche Standorte und die Größe der Verkaufsfläche streng: vom Konzentrationsgebot über das Kongruenzgebot bis hin zu dem Integrationsgebot und Beeinträchtigungsverbot. Die Bauleitplanung setzt die Vorgaben um und verschärft sie sogar teilweise noch.

Das fordert Einzelhandelsunternehmen, Investoren, Projektentwickler und Gemeinden heraus. Das Erfolgskonzept ist: Mit unumstößlich professioneller Beratung sind Einkaufszentren, Verbrauchermärkte und Fachmärkte sauber realisierbar. Wir überwinden Hindernisse, damit Entscheider rechtssicher ihre Ziele erreichen,

  • Projekte zu planen
  • Projekte abzuwehren
  • Verfahren für klassische und vorhabenbezogene Bebauungspläne zu realisieren
  • Gutachten zu erstellen, um Chancen und Risiken abzuwägen
  • städtebauliche Verträge auszuhandeln und abzuschließen

Auch in gerichtlichen Verfahren vertreten wir unsere Mandanten. Wir engagieren uns zielgerichtet dafür, Baurechte vor den Verwaltungsgerichten durchzusetzen. Und wir prüfen umfassend, ob Bebauungspläne wirksam sind, die Einzelhandels- und Sortimentsbeschränkungen beinhalten.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. Weil alles passen muss.

 

Planen Sie Großes?

Wir beraten Unternehmen und Gemeinden umfassend bei Gewerbe- und Industrieansiedlungen. Besonders gefragt sind wir, wenn Verfahren für notwendige Bauleitpläne anstehen. An der Stelle kommen Investoren unweigerlich mit Umweltkonflikten in Berührung. Beruhigend, dass wir so viel Erfahrung und Kompetenz im Umweltrecht mitbringen. Wir sind Experten für

  • Immissionsschutz (Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Gerüche)
  • das Störfallrecht (Seveso III)
  • Naturschutz (Natura 2000, Artenschutz, naturschutzrechtliche
    Eingriffsregelung).

Wenn unsere Mandanten ihre Investitionen zeitnah realisieren, sind auch wir zufrieden. Wir tragen fokussiert dazu bei, Projekte zu beschleunigen. Mit einem rechtssicheren Bebauungsplan stellen wir großvolumige Projekte auf eine solide Basis. Und wir sorgen für einwandfreie Genehmigungen. So sind unsere Mandanten im Streitfall vor Gericht auf der sicheren Seite. Wir vertreten Unternehmen und Gemeinden auch in gerichtlichen Verfahren, die klären sollen, ob der Bebauungsplan wirksam ist. Und wir überprüfen, ob die erteilten Genehmigungen rechtmäßig sind.

Dann starten Sie mit einem sicheren Fundament: Dolde Mayen & Partner.

 

Sie gestalten Lebensräume.

Die Raumordnung gibt verbindliche Kriterien für die Bauleitplanung und die Fachplanung vor. Auch in Zukunft bleibt sie für großflächige und überörtlich bedeutsame Projekte richtungsweisend. Wir beraten Planungsträger in Verfahren zur Aufstellung von Regionalplänen. Auch Gemeinden und Unternehmen beauftragen uns, um die Raumordnung solide umzusetzen. Mit uns schreiten Mandanten auch in Zielabweichungs- und Raumordnungsverfahren voran. Regionalverbände, Gemeinden und Unternehmen beraten und vertreten wir in Normenkontrollverfahren gegen Raumordnungspläne. Auch wer bei Klagen gegen Entscheidungen in Zielabweichungsverfahren Flagge zeigen muss, ist bei uns genau richtig.

Je früher die verantwortlichen Projektbeteiligten sich mit der Raumordnung auseinandersetzen, desto aussichtsreicher fallen deren Standortentscheidungen aus. Mit uns an ihrer Seite bewegen sich Entscheider souverän auf ihr Ziel zu. So planen sie Einzelhandelsgroßprojekte, Windenergieanlagen und Infrastrukturvorhaben mit Erfolg. Deshalb bauen Gemeinden und Unternehmen auf uns, wenn Bauleitpläne aufgestellt werden.

Wir gestalten Ihre Handlungssicherheit. Für tragfähige Projekte.

 

Sie entwickeln Visionen.

Sanierung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und Stadtumbau rufen oft Widerstand hervor. Denn sie tangieren die Rechte der betroffenen Grundstückseigentümer enorm. Dass sie darauf abzielen, städtebauliche Missstände zu beheben, ist in diesem Kontext zunächst unerheblich. Der Stadtumbau ist darauf ausgerichtet, Gebiete mit Funktionsverlusten an nachhaltige städtebauliche Strukturen anzupassen. Insgesamt gilt: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen dienen dazu, Gesamtmaßnahmen zu verwirklichen.

Die Gemeinde erwirbt die Grundstücke im Geltungsbereich der Entwicklungssatzung.  Der Kaufpreis basiert dann auf dem Verkehrswert, vor der Entwicklung. Später erhöht sich mit der Entwicklungsmaßnahme der Bodenwert. Mit dieser Wertsteigerung finanziert die Gemeinde ihr Vorhaben. Für unsere Mandanten relevant ist auch: Eigentümer können enteignet werden, wenn sie in den Geltungsbereich der Entwicklungssatzung fallen.

Wir unterstützen Gemeinden dabei, Satzungen des Besonderen Städtebaurechts vorzubereiten. Und wir verteidigen Kommunen im Normenkontrollverfahren. Fokussiert beraten und vertreten wir Grundstückseigentümer im Zuge von Maßnahmen des Besonderen Städtebaurechts und setzen uns nachdrücklich für deren Rechte ein.

Und Sie bauen auf sicherem Boden. Mit uns an Ihrer Seite.

 

Meisterstücke sind komplex. Das ist normal.

Städtebauliche Verträge werden in Zukunft noch wichtiger. Das heißt: Wer einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellt, braucht einen Durchführungsvertrag. Für den klassischen projektbezogenen Bebauungsplan heißt das: Immer häufiger ist ein städtebaulicher Vertrag notwendig, der die Erschließung und weitere Pflichten des Vorhabenträgers ergänzend regelt. Der Vertrag greift auch umweltrechtliche Themen und mögliche Folgelasten auf.

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten umsichtig und nachdrücklich dabei, städtebauliche Verträge auszuhandeln und abzuschließen. Die Interessen unserer Auftraggeber behalten wir im Blick und tragen dazu bei, Projekte juristisch solide auf den Weg zu bringen.

Wir sind Meister darin, Komplexität zu reduzieren. Das ist nicht normal.

 

Werte gilt es zu bewahren.

Denkmalschutz schränkt Eigentümer erheblich in ihrer Freiheit ein, Gebäude zu nutzen. Wer den Plan hat, Fassaden oder ganze Immobilienteile abzubrechen oder zu verändern, braucht eine denkmalrechtliche Genehmigung. Der Knackpunkt dabei ist: Die Behörde gibt selten grünes Licht. Der Denkmalschutz steht städtebaulichen Planungen oft im Weg. Traditionsbewusste wie zukunftsgestaltende Gemeinden, Eigentümer und Projektentwickler nehmen ihre Verantwortung für den Denkmalschutz ernst – und holen uns ins Team.

 Wir prüfen, ob ein Gebäude zu Recht als Denkmal eingestuft wurde. Wenn es zielführend ist, ziehen wir Sachverständige hinzu. Auch wenn aussagekräftige Wirtschaftlichkeitsberechnungen auszuarbeiten sind, bringen wir uns intensiv ein. In vielen Fällen liefern wir damit ein starkes Argument: nämlich, dass es unzumutbar ist, das Gebäude unverändert zu erhalten. So erhöhen wir die Chancen für eine denkmalrechtliche Genehmigung. Gelingt eine Einigung mit den Behörden nicht, vertreten wir unsere Mandanten kompetent und umsichtig in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Wertvolle Beratung verbessert die Aussichten.

 

Immobilienprofis multiplizieren Wettbewerbsvorteile.

Wir beraten und begleiten Unternehmen, Projektentwickler und Gemeinden, Grundstücke zu akquirieren. Wir stehen Eigentümern zur Seite, wenn sie Grundstücke verkaufen oder anders verwerten. Unser Portfolio für die Immobilienwirtschaft umfasst Grundstückskaufverträge, Mietverträge, Pachtverträge und Erbbaurechtsverträge.

Für unsere Mandanten meistern wir Vertragsverhandlungen. Und wir begleiten Transaktionen immobilienrechtlich. Seit vielen Jahren erarbeiten wir städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge. Vereinbarungen im Bereich des öffentlichen Rechts gestalten wir mit. Auch wenn Altlasten und Bodenschutz Fragen aufwerfen, sind wir eine der ersten Adressen für chancenbewusste Entscheider.

Unsere Stärken kombinieren jahrelange Erfahrung, wissenschaftliche Tiefe und klare Kommunikation. Das schätzt auch die Öffentliche Hand, die wir bei Grundstücksverkäufen beraten und vertreten. Auch wenn wir in puncto Verkauf von Immobilien den öffentlichen Sektor begleiten, punkten wir dank unserer hervorragenden Expertise. Wir sind ausgewiesene Kenner auf den Gebieten des Vergaberechts, des Kommunalrechts und des europäischen Beihilfenrechts .

Weil Exzellenz unser gemeinsamer Nenner ist.

 

Aus Ideen werden Erfolge.

Auf uns bauen Unternehmen, Investoren, Projektentwickler, die entschlossen sind, Immobilienprojekte erfolgreich zu entwickeln. Wir kommen ins Team, wenn Verfahren anstehen, um Bauleitpläne aufzustellen; wenn es gilt, die Pläne passgenau auf das Immobilienprojekt zuzuschneiden. Das beherrschen wir, auch dank jahrelanger Erfahrung.

Wir sind bewährte Experten mit unternehmerischem Weitblick. Auch wenn Umweltkonflikte die Bauleitplanung behindern, profitieren unsere Mandanten von unserer einschlägigen Expertise im Umweltrecht. Besonders im Immissionsschutz (Gewerbelärm, Verkehrslärm, Luftschadstoffe, Gerüche) und dem Naturschutz (Natura 2000, Artenschutz, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) gelten wir als eine der führenden  Kanzleien im Bundesgebiet.

Wir unterstützen dabei, städtebauliche Verträge auszuhandeln und abzuschließen. So tragen wir wesentlich dazu bei, dass unsere Mandanten ihre Vorhaben rechtssicher und zielgerichtet verwirklichen. Auch wenn Nachbarn oder Gemeinden den Bebauungsplan mit Klagen angreifen. Auch wenn Dritte gegen die Genehmigung für das Immobilienprojekt vorgehen, gilt: In gerichtlichen Verfahren ist es für die Verantwortlichen entscheidend, so rasch wie möglich Rechtssicherheit zu erhalten. Und dafür sind wir zuständig.

Weil Klarheit, Kreativität und Kenntnistiefe am Werk sind. Mit uns im Team.