ÖFFENTLICHES WIRTSCHAFTSRECHT, REGULIERUNG

Wer hohe Ziele hat, duldet keine Kompromisse.

Staat und Wirtschaft hängen eng miteinander zusammen. Der Gesetzgeber prägt den Handlungsspielraum der Unternehmen. Aufsichtsbehörden setzen Rahmenbedingungen für das private Wirtschaften. Kluge Strategen richten ihre Aktivitäten chancenbewusst darauf aus und investieren in Rechtssicherheit. Synergien in den Schnittbereichen von öffentlichem und privatem Recht zu erkennen, zu gestalten und zu nutzen, ist das Ziel.

Unternehmen ebenso wie staatliche Einrichtungen vertrauen uns auf allen relevanten Gebieten des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Unsere Mandanten profitieren von unserem reichen Erfahrungsschatz und unserer erstklassigen Expertise. Besondere Schwerpunkte unserer Arbeit sind das Regulierungsrecht in den Sektoren Telekommunikation, Energie und das öffentliche Kapitalmarktrecht, namentlich das öffentliche Banken- und Börsenrecht.

  • Wir vernetzen Kompetenzen.
  • Wir verwandeln Komplexität in Klarheit.
  • Wir verbinden Wissen über verschiedene Sektoren hinweg.
  • Wir greifen auf einschlägige Prozesserfahrungen zu.
  • Wir betten privatwirtschaftliche Fragen in öffentlich-rechtliche Strukturen ein.
  • Wir profitieren von einem breiten Branchen-Know-how in den Sektoren, die wir betreuen.
  • Wir kennen die Entscheider und Strukturen bei den zuständigen Behörden.
  • Wir entwickeln kreative Lösungen auf Basis unseres breiten Erfahrungsfundaments.

Profis verdienen starke Argumente. Dolde Mayen & Partner.

 

Zukunftsfähige Konzepte tragen. Wenn die Verbindung steht.

Das Telekommunikationsrecht ist das älteste Gebiet des Regulierungsrechts. Wir sind seit 1997 Experten in diesem Feld. Unsere einschlägige Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten Regulierungspraxis spricht für sich.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und staatliche Einrichtungen in

  • Verwaltungsverfahren vor der Bundesnetzagentur,
  • Verfahren vor den Verwaltungs- und Kartellgerichten und
  • Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.

Das schätzen unsere Mandanten, die sich souverän behaupten: im Schulterschluss mit Anwälten, die weiterdenken und rechtsgebietsübergreifend durchblicken, wenn verwaltungs-, kartell-, verfassungs- und europarechtliche Zusammenhänge stichhaltige Antworten erfordern.

Wählen Sie mit uns. Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit.

 

Unklarheiten verschwenden wertvolle Ressourcen.

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2005 das Energiewirtschaftsrecht novelliert. Seither ist dieses Rechtsgebiet Teil des Regulierungsrechts und fällt in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten rund um die

  • Netzzugangspflicht,
  • Regulierung der Netzzugangsentgelte sowie
  • Entflechtung der Netzbetreiber.

Das Energiewirtschaftsrecht ist komplex. Seit 2009 entwickelt die sogenannte „Anreizregulierung“ eine Eigendynamik. Diese neue „Spielart“ beeinflusst die Regulierung im Energiewirtschaftsrecht deutlich – ungeachtet der Anleihen zur Price-Cap-Regulierung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem Postgesetz. Kluge Entscheider stellen sich besonnen darauf ein und holen erstklassige Juristen ins Team.

Wir sind eine der wenigen Kanzleien in Deutschland, die ihre Regulierungsexpertise seit der ersten Stunde zielgerichtet weiterentwickelt. Deshalb gelingt es uns schnell, Wettbewerbsvorteile zu identifizieren und rechtssicher zu realisieren. Und wir verstehen es, unsere Stärken im Regulierungsrecht auf die Energiebranche zu übertragen. Wir vertreten Netzbetreiber, führende Unternehmen der Energieversorgung und Stadtwerke vor den Kartellgerichten. Kompetent. Klar. Vorausschauend.

Mit uns an Ihrer Seite stehen Sie nicht unter Strom. Weil Klarheit leitet.

 

Märkte sind volatil. Damit die Kurse stimmen.

Börsenrecht ist auch Wirtschaftsverwaltungsrecht. Börsen sind teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie sind öffentlich-rechtlich aktiv. Sie entscheiden in Form von Verwaltungsakten und Satzungen, die vor den Verwaltungsgerichten angreifbar sind. Gegenstand dieser Entscheidungen sind andererseits Vorgänge, die auch das Gesellschaftsrecht und das private Kapitalmarktrecht betreffen. Mithin ein klassisches Querschnittsgebiet, auf dem wir in langjähriger Praxis hohe Reputation genießen.

Wir erstellen Rechtsgutachten und beraten in allen Fragen rund um das Börsenrecht. Kompetent und klar. Unsere Mandanten profitieren von unserer Erfahrung, die dank zahlreicher verwaltungsgerichtlicher Prozesse prägend ist.

Und die juristische Performance ist stabil. Auf hohem Niveau. Mit uns im Team.

Sie fragen sich, wie Sie Subventionen und Beihilfen optimal nutzen?

Das Subventions- und Beihilfenrecht gehört zu den klassischen Materien des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Verwaltungsrechtliche Fragen überschneiden sich mit Aufgaben, die übergreifende Kompetenzen erfordern. Zum Beispiel wenn sich Zivil- und Verwaltungsrecht im Hausbankenverfahren überlagern. Unternehmen, Behörden und Banken vertrauen uns auch in beihilferechtlichen Fragen, weil wir uns national- und unionsrechtlich auf sicherem Terrain bewegen. Denn das Europäische Beihilfenrecht bestimmt das Subventionsrecht.

Wir beraten und vertreten in allen Fragen rund um Subventionen und Beihilfen in den Bereichen

  • Umwelt,
  • Energiewirtschaft,
  • Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur und
  • Grundstücksverkehr

Wir bewegen uns seit vielen Jahren intensiv in diesen Feldern.

Ganz einfach. Mit Dolde Mayen & Partner.

 

Wie gestalten Sie Ihr Programm für Rechtssicherheit und Klarheit? Mit uns.

Rundfunk und Medien tragen zentral dazu bei, die öffentliche Meinung zu bilden. Sie sind von konstitutiver Bedeutung für unser demokratisches System und unverzichtbar. Die Aufgabe der Rechtsordnung ist es, angemessen zwischen öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Interessen auszugleichen. Hinzu kommen zusätzliche rechtliche Hürden, die mit den neuen Möglichkeiten der Internet-Kommunikation einhergehen und unsere Mandanten herausfordern.

Juristische Klarheit und verlässliche Lösungen sind existenziell. Landesmedienanstalten, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkveranstalter vertrauen uns in der Beratung und in verwaltungsgerichtlichen Streitverfahren, etwa bei

  • rundfunkrechtlichen Zulassungsverfahren,
  • Aufsichtsmaßnahmen der Landesmedienanstalten,
  • Streitigkeiten um die Erhebung von Rundfunkgebühren,
  • Fragen des Programmauftrags und der ordnungsgemäßen Besetzung der Organe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und
  • der medienrechtlichen Konzentrationskontrolle.

Wir sind auf Sendung. Für Ihren Erfolg.

 

Damit rechtliche Fallen keinen Notfall verursachen.

Einen wesentlichen Bereich des Gesundheitssystems bilden die stationäre Versorgung und die Krankenhäuser. Hier beraten wir zur Krankenhausplanung. Und Entscheider konsultieren uns, um Vereinbarungen über Krankenhausentgelte zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen tragfähig zu gestalten.

Kommen unsere Mandanten mit Fragen zur ambulanten Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch SGB V auf uns zu, liefern wir die Antworten. Einen Fokus richten wir dabei auf Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern.

Auch in Schiedsstellenverfahren und in Klageverfahren vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten vertreten wir unsere Mandanten kompetent und weitsichtig.

Sprechen Sie mit uns. Und unerwünschte Nebenwirkungen bleiben aus.

 

Damit Sie kopfnickend Bilanz ziehen.

 Wir sind seit vielen Jahren im öffentliche Banken- und Sparkassenrecht aktiv. Unsere Mandanten gewinnen Rechts- und Handlungssicherheit im Schulterschluss mit uns, wenn

  • originär sparkassenrechtliche Fragen,
  • Fragen des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG),
  • staatsorganisations- und transaktionsrechtliche Fragen, wie bei Fusionen von öffentlich-rechtlichen Sparkassen, oder
  • die Privatisierung öffentlicher Banken einschließlich der unionsrechtlichen Implikationen, beispielsweise der Kapitalverkehrsfreiheit,

die Agenda dominieren.

Sparkassen, deren Träger und Sparkassenverbände kalkulieren unsere Expertise für ihren Erfolg mit ein. Wir beraten bei Transaktionen, gestalten Satzungen aus, machen Vorschläge für Gesetzesänderungen und vertreten in gerichtlichen Verfahren. Juristisch souverän und finanzwirtschaftlich klug.

Ihre Rechtssicherheit ist Ihr Kapital. Rechnen Sie mit uns.

 

Servieren Ihnen die Landesbehörde Verstöße gegen das Lebensmittelrecht?

Das Lebensmittelrecht ist ein modernes Verbraucherschutzrecht, das von unionsrechtlichen Vorschriften geprägt wird. Die Landesbehörden überwachen Betriebe und kontrollieren, ob Akteure der Lebensmittelindustrie die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einhalten. Die Behörden nutzen dafür klassische Mittel des Gewerbe- und Polizeirechts.

Wir vertreten die Lebensmittelindustrie und stehen Betrieben der Lebensmittelbranche zu Seite, damit sie souverän und rechtssicher mit den Überwachungsbehörden umgehen. Greifen Behörden rechtswidrig ein, setzen wir Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche durch. Ein Beispiel dafür ist der „Birkel-Prozess“, in dem eine Warnung vor Lebensmitteln als rechtswidrig erklärt und Schadensersatz bezahlt wurde. Wir waren für unsere Mandanten aktiv, als es darum ging, Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch wegen fehlerhafter BSE-Tests zurückzunehmen.

Dann tischen Sie starke Argumente auf. Wir unterstützen Sie dabei.

Glück ist es nicht, juristisch das große Los zu ziehen.

Im Gewerbe- und Glücksspielrecht beraten wir rund um das Recht der Sportwetten, Online-Glücksspiele, Spielhallen und Spielbanken. Wir vertreten die Überwachungsbehörden der Länder in Rechtsstreitigkeiten, um Untersagungsverfügungen zu erwirken und zu verteidigen.

So vertraute uns die Landesregierung von Baden-Württemberg im Rechtsstreit vor dem Verfassungsgerichtshof um die spielhallenbezogenen Regelungen des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags. Und wir vertreten das Land in zahlreichen Anfechtungs- und Schadensersatzprozessen wegen glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügungen. In diesen Verfahren beantworten wir Fragen des europäischen Staatshaftungsrechts, wenn es darum geht, die legislative Einschränkung der Grundfreiheiten zu bewerten. Auch beziehen wir Position zu Fragen des Amtshaftungs- und Entschädigungsrechts. Für die Interessen unserer Mandanten setzen wir uns ein. Juristisch klar. Kompetent. Auf den Punkt.

Es ist eine Entscheidung. Für Dolde Mayen & Partner.