Die Teilnehmer des im Herbst 2023 stattfindenden Frankfurter Demokratiekonvents können erstmals auf Grundlage einer Gruppenauskunft gemäß § 46 BMG aus dem Melderegister der Stadt Frankfurt a.M. ausgewählt werden. Der Demokratiekonvent ist ein lokaler Bürgerrat, der vom Verein mehr als wählen e.V. veranstaltet und von einer Vielzahl an Institutionen unterstützt wird (https://www.demokratiekonvent.de/).

Die Stadt Frankfurt a.M. hat die Herausgabe der Meldedaten bisher mit dem Argument verweigert, dass die Durchführung des Demokratiekonvents nicht im öffentlichen Interesse stehe. Ein solches ist aber nach § 46 Abs. 1 BMG Voraussetzung für eine melderechtliche Gruppenauskunft. Hiergegen hat mehr als wählen e.V. mit Unterstützung von Dr. Sebastian Nellesen erfolgreich Klage erhoben.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 27. Juni 2023 (6 K 1315/21.F) festgestellt, dass die Ablehnung der Gruppenauskunft für den 2. Demokratiekonvent rechtswidrig war. In den nunmehr vorgelegten Urteilsgründen heißt es: Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Gruppenauskunft zur Durchführung des Demokratiekonvents. Die Arbeit von mehr als wählen e.V. zeichne sich dadurch aus, „dass das Interesse der Menschen an Politik gestärkt werden soll und somit ein Beitrag zur Demokratie geleistet wird.“ Durch die Beteiligung der Bevölkerung am Demokratiekonvent gebe mehr als wählen e.V. einzelnen Bürgern die Möglichkeit, Vorschläge an die politischen Entscheidungsträger heranzutragen und so durch die aktive Mitarbeit das demokratische Verständnis zu stärken. Hierin könne ein gesellschaftspolitischer Beitrag gesehen werden.

Dr. Sebastian Nellesen
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