Am 15.08.2019 ist ein Aufsatz von Maria Marquard in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) erschienen. Der Aufsatz setzt sich mit der bisherigen Rechtsprechung und Literatur zum am 29.05.2017 neu eingeführten § 6 UmwRG auseinander und gibt wertvolle Hinweise für den Umgang mit der neuen 10-wöchigen Klagebegründungsfrist in der Praxis. Der weite sachliche Anwendungsbereich führt dazu, dass die Frist nicht nur bei Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse oder BImSchG-Genehmigungen, sondern auch bei Klagen gegen Baugenehmigungen und bei Normenkontrollanträgen gegen Bauleitpläne zu beachten ist. Maria Marquard geht der Frage nach, welche Anforderungen ein fristgerechter Tatsachenvortrag erfüllen muss und welche Entschuldigungsgründe eine innerprozessuale Präklusion verhindern können.

Der Beitrag von Frau Marquard ist in der NVwZ 2019, S. 1162 bis 1166 veröffentlicht.

Maria Marquard
Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart
(0711) 601 701-80
marquard@doldemayen.de