Am 19.10.2023 fand unser jährlicher Mandaten-Workshop im GENO-Haus in Stuttgart statt. Dieses Mal konzentrierte sich die Veranstaltung auf das öffentliche Baurecht. Auf dem Programm standen vier Vorträge zu aktuellen Rechtsfragen mit anschließender Diskussionsrunde. Neu in diesem Jahr war das anschließende abendliche Get-together bei Speis und Trank mit Zeit für persönliche Begegnung und Gedankenaustausch.

Den Begrüßungsworten von Dr. Moritz Lange folgte sein Vortrag zum Thema „Erleichterung des Wohnungsbaus – Neuregelungen und aktuelle Gesetzesvorhaben“. Er berichtete über die ersten Erfahrungen mit dem Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2021 und über die Erleichterungen der Aufstockung durch Änderung der baden-württembergischen Landesbauordnung. Besondere Aufmerksamkeit erhielt der als „Gamechanger“ angekündigte aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung, der eine Einschränkung der Angrenzerbenachrichtigung vorsieht. Die Beschleunigungswirkung des Gesetzentwurfs für den Wohnungsbau bewertete Herr Dr. Lange als überschaubar. Abgerundet wurde der Vortrag durch einen Ausblick auf die weiteren anstehenden Änderungen der Landesbauordnung.

Anschließend sprach Dr. Raphael Pompl über die „Bauleitplanung zwischen Digitalisierung und Datenschutz“. Er legte dar, dass nach dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren von 2023 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zunehmend in digitalisierter Form stattzufinden hat. Dabei stellten sich jedoch teilweise große datenschutzrechtliche Herausforderungen. So habe etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2020 entschieden, dass es sich bei Angaben zur Statik eines Gebäudes um personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handeln kann. Künftig werde sich sicher häufiger die Frage stellen, ob datenschutzrechtliche Verstöße im Rahmen der Bauleitplanung die Rechtswidrigkeit des Bebauungsplans zur Folge haben, wie es der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bei einem Datenschutzverstoß bei der Offenlage angenommen hat.

Nach einer kurzen Pause stellte Dr. Matthias Hangst das vielbeachtete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Unionsrechtswidrigkeit des § 13b Baugesetzbuch vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.07.2023 entschieden, dass die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren im Widerspruch zu den Vorgaben der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP-Richtlinie) steht und deshalb fortan unangewendet bleiben muss. Herr Dr. Hangst führte am Beispiel der Gemeinde Gaiberg anschaulich vor Augen, welche Konsequenzen dies für die Kommunen, Baurechtsbehörden und Bauherrn in den einzelnen Abschnitten der Bauleitplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens hat. Dabei betonte er, die bloße Anwendung des § 13b BauGB führe nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans; problematisch seien vielmehr Folgefehler, wie der Verzicht auf die Umweltprüfung, die mit dem beschleunigten Verfahren regelmäßig einhergingen.

Den Abschluss des Workshops bildete der Vortrag von Dr. Maria Marquard zum Thema „Aktuelles zum Einzelhandel in der Bauleitplanung“. Sie stellte die jüngere Rechtsprechung zur Ansiedlung und Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe dar. Kritisch setzte sich Frau Dr. Marquard insbesondere mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 20.10.2022 auseinander. Dieses legte dem Begriff der Grundversorgung ein engeres Verständnis zugrunde, als dies beispielsweise im Regionalplan der Region Stuttgart der Fall ist. Weiter wurde ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2023 besprochen. Darin ging es um die Möglichkeiten und Grenzen des Schutzes der Nahversorgung durch Ziele der Raumordnung.

Wir freuen uns, dass wir mit unserem Programm zahlreiche Gäste aus Wirtschaft und Verwaltung nach Stuttgart locken konnten. Auch im Jahr 2024 wird es wieder die Möglichkeit geben, an unserem Workshop teilzunehmen. Über Thema und Termin werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Dr. Jonathan Dollinger
Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart
(0711) 601 701-20
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Dr. Simon Guilliard
Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
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