Prof. Dr. Thomas Mayen und Dr. Sebastian Nellesen haben das Bundesverfassungsgericht in einem Rechtsstreit mit dem AfD-Bundesverband vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolgreich vertreten. Die Klage der AfD wurde abgewiesen. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

Hintergrund des Verfahrens ist die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, den Mitgliedern des Vereins „Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V.“ seine Presseerklärungen in anstehenden Urteilsverkündungen in Papierform und mit Sperrfrist versehen bereits am Vorabend des Verkündungstermins zur Verfügung zu stellen. Die Klägerin erblickt in dieser Praxis eine Verletzung ihrer Rechte und eine unzulässige Verzerrung des politischen Wettbewerbs. Dem ist die 3. Kammer des VG Karlsruhe nicht gefolgt.

Zur Pressemitteilung des VG Karlsruhe geht es hier.

Prof. Dr. Thomas Mayen
Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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