Mit Urteil vom 2.9.2021 hat der EuGH entschieden, dass die nationalen Regulierungsbehörden unabhängig sein müssen. Der Gesetzgeber hat auf die Entscheidung des EuGH mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.12.2023 reagiert. Die bisherigen Verordnungsermächtigungen wurden durch Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur (BNetzA) ersetzt. Die BNetzA beabsichtigt, mittels sog. Rahmenfestlegungen auf einer ersten Ebene die Regulierungssysteme für die jeweiligen Netzbetreibertypen in ihren wesentlichen Merkmalen zu bestimmen. Auf einer zweiten Ebene will sie anhand von sog. Methodenfestlegungen die einzelnen Elemente eines jeweiligen Regulierungssystems konkret ausgestalten.

Vor diesem Hintergrund haben sich unsere Kollegen Dr. Christian Stelter und Timm Wiedmeyer in der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) mit der hochaktuellen Frage befasst, welche Rechtsnatur den Rahmen- und Methodenfestlegungen zukommt. Diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen aus, die in dem Aufsatz eingehend beleuchtet werden. Abschließend haben unsere Kollegen eine Empfehlung ausgesprochen, wie sich die betroffenen Unternehmen bis zu einer höchstrichterlichen Klärung verhalten sollten.

Der Aufsatz ist im Heft 3, Seiten 51-57 der EnWZ abgedruckt und auch über beck-online abrufbar.

Dr. Christian Stelter
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Timm Wiedmeyer
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