In Heft 7-8 der Zeitschrift für Umweltrecht 2026 ist der neue Beitrag zur erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien erschienen, den Dr. Andrea Vetter gemeinsam mit ihrer Kollegin Prof. Dr. Angela Dageförde verfasst hat. Der Beitrag befasst sich mit der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien nach den Artikeln 22a bis 22d, die neu in die EU-Abfallrahmenrichtlinie eingefügt wurden (Richtlinie (EU) 2025/1892 vom 10.09.2025 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, Amtsblatt L 2025/1892). Mit dem Beitrag wird auch ein Vorschlag zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland gemacht. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit hat dazu einen Gesetzentwurf nach der Sommerpause angekündigt.

Dr. Andrea Vetter
Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte
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