Jeden Herbst laden wir zu unserem Workshop ins GENO-Haus nach Stuttgart ein. Dieses Jahr fand der Workshop am 12.10.2018 statt. Das Fachprogramm mit aktuellen Rechtsfragen des Umwelt-, Bau- und Vergaberechts ist das eine. Nicht weniger Tradition hat der Workshop bei den Teilnehmern und bei uns als alljährlicher Anlass für persönliche Begegnungen und direkten Gedankenaustausch.

Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde trug Ministerialrat Harald Notter über das neue Kreislaufwirtschaftsrecht des Landes Baden-Württemberg vor. Als Leiter des Referats Kreislaufwirtschaft, Recht im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg konnte er uns aus erster Hand den Referentenentwurf des „Gesetzes zur Neuordnung des Abfallrechts“ vorstellen. Herzstück dieses Artikelgesetzes wird das „Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (LKreiWiG) sein. Auch bei den Zuhörern, die sich sonst weniger mit abfallrechtlichen Themen befassen, ließ der Vortrag aufhorchen. So werden z.B. die geplanten Regelungen zum Baustoffrecycling und zum Erdmassenausgleich künftig nicht nur die eingefleischten Abfallrechtler beschäftigen.

Dr. Tina Bergmann präsentierte in einem Kurzvortrag die neue VwV-Beschaffung und die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Baden-Württemberg. Auch auf unserer Homepage hat sie darüber schon berichtet.

Der Artenschutz in der Bauleitplanung fordert Juristen und Biologen gleichermaßen und zunehmend heraus. Deshalb wurde dieses Thema bei unserem Workshop aus beiden Perspektiven präsentiert: Dr. Markus Deutsch aus unserem Bonner Büro stellte zunächst den Rechtsrahmen dar. Sein Vortrag verdeutlichte, dass das Artenschutzrecht sowohl auf der Planungsebene als auch auf der Vollzugsebene eine wichtige Rolle spielt. Herr Dr. Gunther Matthäus von der Gruppe Ökologische Gutachten (GÖG) lieferte aus Sicht des Fachgutachter anschauliche Praxisbeispiele zum Umgang mit geschützten Arten in der Bauleitplanung. Die Vorträge befassten sich weniger mit den bekannten Fällen (z.B. der Konzentrationsflächenplanung für Windkraft), sondern mit Beispielen, in denen der artenschutzrechtliche Konflikt auf den ersten Blick eher überrascht (z.B. den Mauereidechsen als „Hausgartenbesetzer“ von Baulücken).

„Die Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan“ – so der Titel des Vortrags von Dr. Rainard Menke – ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.12.2017 (Az.: 4 CN 7.16) zwar nicht unmöglich, aber erheblich anspruchsvoller geworden. Dieses Urteil hat weit reichende Auswirkungen auf die Gestaltung künftiger Bebauungspläne mit Emissionskontingenten und auf die Wirksamkeit vieler bestehender Bebauungspläne. Wir haben darauf schon hingewiesen. Die Diskussion nach dem Vortrag zeigte, dass das Urteil selbst unter Fachleuten erhebliche Unsicherheiten ausgelöst hat.

Dr. Winfried Porsch beendete den Workshop mit dem Vortrag „Fahrverbote nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018?“. Über die beiden Urteile zu den Städten Stuttgart und Düsseldorf haben wir bereits berichtet. Inzwischen lag der Entwurf der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Stadt Stuttgart offen. Er sieht als Maßnahme M1 ein ganzjähriges Verkehrsverbot in der Umweltzone Stuttgart für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V vor. Tritt der Luftreinhalteplan so in Kraft, könnte das Fragezeichen im Vortragstitel bald durch ein Ausrufezeichen ersetzt werden. So mancher Zuhörer wird sich gefragt haben, ob er mit einem älteren Diesel im kommenden Jahr überhaupt noch zu unserem Workshop kommen kann.

Wir werden das ebenso wie andere spannende Rechtsentwicklungen in unseren Tätigkeitsbereichen im Blick behalten und freuen uns schon jetzt auf ein Wiedersehen beim Workshop 2019!

Dr. Matthias Hangst
Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
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