Am 07.10.2019 fand unser alljährlicher Workshop im GENO-Haus in Stuttgart statt. Traditionell besteht der Workshop aus unterschiedlichen Fachvorträgen mit anschließenden Frage- und Diskussionsrunden. In den Pausen bleibt Zeit für persönliche Begegnung und Gedankenaustausch.

Den herzlichen Begrüßungsworten von Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde folgte eine Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zur Ansiedlung und Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Herr Dr. Menke erläuterte hierzu einige Anforderungen, die sowohl bei der Bauleitplanung als auch bei der Genehmigung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben (ab 800 m² Verkaufsfläche) zu beachten sind.

Nach einer gemeinsamen Kaffeepause durften wir Frau Iris Hohmann vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bei uns begrüßen. Frau Hohmann ist Mitarbeiterin der Stabstelle Klimaschutz des Umweltministeriums. Mit ihrem Vortrag zur „Novellierung des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg einschließlich Klimaschutzentwicklungen auf Bundesebene“ hat sie uns einen hochaktuellen Einblick in die Klimaschutzdebatte auf Bundes- und Landesebene gegeben. Denn anders als auf Bundesebene gibt es in Baden-Württemberg bereits seit 2013 ein Klimaschutzgesetz. Dieses soll nun weiterentwickelt werden, um das neugesteckte Klimaschutzziel 2030 (mindestens 42 % THG-Minderung ggü. 1990) zu erreichen. Hierzu hat die Landesregierung am 21.05.2019 einige Eckpunkte beschlossen, die uns Frau Hohmann vorgestellt und erläutert hat.

Dem Klimaschutz folgte der Naturschutz. Hierzu kam Dr. Markus Deutsch aus unserem Bonner Büro nach Stuttgart, um uns mit seinem Vortrag „Critical Loads in der FFH-Verträglichkeitsprüfung“ über die neuste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Abschneidekriterien, Bagatellschwellen und der Kumulation von Belastungen unterschiedlicher Projekte zu informieren.

Nach dem Mittagessen kamen insbesondere die tagespolitisch Interessierten auf ihre Kosten. „Gebührenfreie Kitas“ und „Rettet die Bienen“ lautete die Überschrift des Vortrags von Dr. Winfried Porsch zu den verfassungsrechtlichen Fragen der Volksgesetzgebung in Baden-Württemberg. Herr Dr. Porsch ist Prozessvertreter des Landes Baden-Württemberg im Rechtsstreit über den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Gebührenfreie Kitas“ und hat zum Thema Volksbegehren bereits mehrere Rechtsgutachten erstellt. Wir sind gespannt, wie der Verfassungsgerichtshof die noch offenen Rechtsfragen beantworten wird.

Zu guter Letzt schilderten Dr. Moritz Lange und Dr. Matthias Hangst äußerst anschaulich „Aktuelles zum Zugang zu (Umwelt)-Informationen“. Auch dieser Vortrag war gespickt mit interessanten Rechtsfragen und neuen Erkenntnissen. So haben wir z.B. gelernt, dass anwaltliche Schriftsätze nur unter vergleichsweise hohen Voraussetzungen eine „persönliche geistige Schöpfung“ im Sinne des Urheberrechts sind. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung fallen Anwaltsschriftsätze, die in Genehmigungsverfahren eingereicht werden, daher in der Regel nicht unter den besonderen Schutz geistigen Eigentums. Sie sind deshalb regelmäßig nicht vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen. Man kann sich vorstellen, dass dies bei den Anwaltskollegen eher auf Unverständnis stieß. Der Vortrag sorgte jedenfalls für Diskussionsbedarf.

Wir freuen uns, dass wir mit unserem bunten Programm auch dieses Jahr wieder zahlreiche Gäste aus Wirtschaft und Verwaltung nach Stuttgart locken konnten. Selbstverständlich gibt es auch im Herbst 2020 wieder die Möglichkeit, an unserem Workshop teilzunehmen. Hierüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Maria Marquard
Dolde Mayen & Partner
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