Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 15. Juni 2022 über die Äußerungen von Bundeskanzlerin a.D. Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 entschieden. Mit 5:3 Stimmen hat das BVerfG eine Verletzung der Chancengleichheit der Antragstellerin festgestellt. Die Richtermehrheit stützt ihre Argumentation an mehreren Stellen auf die Auffassung unseres Kollegen Dr. Sebastian Nellesen, der das Urteil zugleich im aktuellen Heft der NVwZ (2022, 1127 f.) kommentiert.

Dr. Sebastian Nellesen
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