In der ersten Ausgabe der Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft des Jahres 2020 erscheint ein Aufsatz von Dr. Andrea Vetter unter dem Titel „Gebührenrechtliche Aspekte der Mitbenutzung der PPK-Sammelstruktur nach § 22 Abs. 4 VerpackG“. Nach § 22 Abs. 4 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) können die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die insbesondere für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen verantwortlich sind, von den sogenannten Dualen Systemen, die für die Rücknahme und Verwertung von Verpackungen zuständig sind, verlangen, dass die Dualen Systeme die vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichtete Sammelstruktur für die getrennte Erfassung von Papier, Pappe und Karton mitbenutzen. Ziel ist es, dass es für die Erfassung von graphischem Altpapier (z.B. Zeitungen) und Altpapier aus Verkaufsverpackungen nur ein einheitliches Sammelsystem gibt. Wird die Mitbenutzung der Sammelstruktur von den Dualen Systemen verlangt, müssen diese dafür ein „angemessenes Entgelt“ entrichten. In dem Beitrag legt die Autorin dar, dass bei der Festlegung des „angemessenen Entgelts“ die rechtlichen Rahmenbedingungen des Benutzungsgebührenrechts zu beachten sind, weil die Sammelstruktur der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Erfassung von Papier, Pappe und Karton Teil der gebührenfinanzierten öffentlichen Einrichtung für die Abfallentsorgung ist.

Der Beitrag ist in AbfallR 2020, Seite 29 bis 35 veröffentlicht.

Dr. Andrea Vetter
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