Am 22. September referierte Dr. Raphael Pompl auf dem 21. Fachkongress für Holzenergie (www.fachkongress-holzenergie.de) zu aktuellen Fragen des Emissionshandelsrechts wie z. B.:

  • Unter welchen Voraussetzungen unterfallen Biomassekraftwerke dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)?
  • Wie sind mehrere Anlagen an einem Standort emissionshandelsrechtlich voneinander abzugrenzen?
  • Für welche Anlagentypen bestehen Ausnahmen vom Emissionshandel?

Auch 10 Jahre nach Erlass des TEHG 2011 sind diese Fragen nach wie vor umstritten. In seinem Referat berichtete Herr Dr. Pompl den Teilnehmern der Online-Veranstaltung aus seiner Beratungspraxis. „Die Behördenpraxis in Deutschland ist uneinheitlich, Rechtsprechung hierzu kaum vorhanden“, so Pompl, „speziell wegen der wirtschaftlichen Folgen für betroffene Unternehmen hat der Anwendungsbereich des TEHG daher große Bedeutung für die Praxis. Das gilt vor allem für die Bereichsausnahmen für bestimmte Anlagentypen wie z. B. Biomasse- und Abfallverbrennungsanlagen.“

Kontakt:

Dr. Raphael Pompl
Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Heilbronner Straße 41
70191 Stuttgart
(0711) 601 701-85
pompl@doldemayen.de