Um die Ausbauziele für Windenergie im Land Baden-Württemberg zu erreichen, ist eine Beschleunigung der Verfahren notwendig. Die Fraktionen GRÜNE und CDU im Landtag von Baden-Württemberg haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der VwGO vorgelegt (LT-Drucksache. 17/2150). Der Entwurf regelt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Verwaltungsverfahren, die die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Windenergieanlagen zum Gegenstand haben.

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Landtag von Baden-Württemberg hat Herrn Dr. Winfried Porsch als langjährigen Berater von Vorhabenträgern und Genehmigungsbehörden im Zusammenhang mit der Errichtung von Windenergieanlagen und Kommentator des Widerspruchsverfahrens im Großkommentar von Schoch und Schneider zur VwGO zur öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf am 05.05.2022 geladen.

Herr Dr. Porsch hat sich bei der öffentlichen Anhörung kritisch zu dem Gesetzentwurf geäußert. Zwar ist die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für Windenergieanlagen, die im Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung ergangen sind, ohne wesentlichen Funktionsverlust vertretbar. Bei diesen Verfahren wird die verwaltungsverfahrensrechtliche Rechtsschutzfunktion durch die Öffentlichkeitsbeteiligung „vorverlagert“. Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, die im vereinfachten Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erteilt wurden, sollte das Widerspruchsverfahren demgegenüber als bürgerfreundlicher Rechtsbehelf beibehalten werden.

Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wird im Übrigen zu keiner erheblichen Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie führen. Die Abschaffung hat keine Auswirkungen auf die Dauer der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Effektive Beschleunigungsmaßnahmen müssen bei der Dauer des Genehmigungsverfahrens ansetzen, nicht beim nachfolgenden Rechtsbehelfsverfahren.

Die vollständige Stellungnahme von Herrn Dr. Porsch bei der öffentlichen Anhörung steht zum Download bereit.

Dr. Winfried Porsch
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