Dr. Frank Hölscher ist Anwalt des Jahres 2019 für Telekommunikationsrecht. Fünf Anwälte an den Standorten Bonn und Stuttgart in den Rechtsgebieten Umweltrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Telekommunikationsrecht und Energierecht ausgezeichnet.

Der US-Verlag Best Lawyers hat für das Handelsblatt die renommiertesten Rechtsberater in Deutschland 2019 ermittelt. Dolde Mayen & Partner wurde als Kanzlei des Jahres im Umweltrecht ausgezeichnet. Bereits im Jahr 2017 hat das Handelsblatt Dolde Mayen & Partner als Kanzlei des Jahres im Umweltrecht gewürdigt. „Die Auszeichnungen in den Jahren 2017 und 2019 bestätigen die Kontinuität, mit der wir seit vielen Jahren an der Spitze im Umweltrecht arbeiten“, sagt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde. Dies schlägt sich auch in den Auszeichnungen von Dr. Markus Deutsch, Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde und Dr. Andrea Vetter als beste Anwälte im Umweltrecht nieder.

Spitzenpositionen im Umweltrecht und im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

Eine Spitzenposition nehmen die Anwälte bei Dolde Mayen & Partner auch im Öffentlichen Wirtschaftsrecht ein. Dr. Markus Deutsch, Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Dr. Frank Hölscher, Prof. Dr. Thomas Mayen und Dr. Andrea Vetter wurden – wie schon im Jahr 2018 – als beste Anwälte für Öffentliches Wirtschaftsrecht ausgezeichnet. Prof. Dr. Mayen gehört überdies zu den besten Anwälten im Energierecht und im Telekommunikationsrecht. Über eine besonders herausragende Reputation verfügt Dr. Frank Hölscher als Anwalt des Jahres 2019 für Telekommunikationsrecht. Damit knüpft die Kanzlei an ihren Erfolg aus dem Jahr 2018 an, in dem sie als Kanzlei des Jahres für Telekommunikationsrecht ausgezeichnet wurde.

Hohe Weiterempfehlungsquote bei Wettbewerbern

Das Handelsblatt-Ranking basiert auf der 11. Ausgabe des Best-Lawyers-Ratings. Best Lawyers ermittelt für das Handelsblatt die renommiertesten Anwälte und Sozietäten in einem umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahren. In diese Umfrage fließen ausschließlich Empfehlungen von Wettbewerbern ein, die nach der Reputation ihrer Konkurrenten befragt werden. Die Befragten sollen für den hypothetischen Fall, dass sie selbst ein Mandat aus Zeitgründen oder wegen einer Interessenkollision nicht übernehmen können, Empfehlungen für Kollegen aus anderen Kanzleien aussprechen.

Dr. Moritz Lange

Das Handelsblatt-Ranking können Sie hier abrufen.