Am 03.06.2019 fand in unserem Stuttgarter Büro zum zweiten Mal ein Workshop mit der internationalen Juristenvereinigung Phi Delta Phi statt. Die 14 Studierenden bzw. Referendare kamen am Nachmittag aus Tübingen angereist, um bei einem 2-stündigen Einblick in die Tiefen des Bauplanungsrechts und anschließendem gütlichen Beisammensein mit Speis und Trank unsere Sozietät kennenzulernen.

Nach einer kurzen Vorstellung von Kanzlei und Kollegen startete Herr Menke mit seinen insgesamt 6 Fällen zum Bauplanungsrecht. Nun galt es, sich in die Situation des Anwalts hineinzuversetzen. Beim ersten Sachverhalt handelte es sich um einen kürzlich vor dem VGH Mannheim verhandelten Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan. Schon beim ersten Blick auf die Luftbilder war den meisten Teilnehmern klar, dass sich die Grundstücke der Antragsteller so weit weg vom Plangebiet befinden, dass bereits die Antragsbefugnis Schwierigkeiten bereiten könnte. Mit dieser Vermutung lagen sie auf der Linie der Rechtsprechung des VGH Mannheim, der den Normenkontrollantrag mangels Antragsbefugnis abgelehnt hat. Dass die Rechtsprechung aber auch weniger vorhersehbar sein kann, zeigte sich anhand der weiteren Fälle. So erfuhren die Teilnehmer z.B. dass die Oberverwaltungsgerichte der Ausfertigung von Bebauungsplänen teilweise unterschiedliche Funktionen beimessen (was auch bei Herrn Menke schon zu schlaflosen Nächten geführt hat), oder dass es oftmals die Angst vor „Windhundrennen“ ist, die die Gerichte bei der Urteilsfindung leitet. Der im Bauplanungsrecht tätige Anwalt muss sich nicht nur auf unvorhersehbare Rechtsprechung gefasst machen, sondern auch einen langen Atem beweisen. Das verdeutlichte der Fall zu den gebietsbezogenen Verkaufsflächenobergrenzen, der Herrn Menke seit nunmehr fast 10 Jahren beschäftigt. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Das galt auch für unseren Besuch aus Tübingen. Da einem nach 2 Stunden Bauplanungsrecht schon einmal der Kopf schwirren kann, wurde es nun Zeit, dem mit einem reichhaltigen Büfett und einem Gläschen Wein entgegenzuwirken. Das ließen sich selbstverständlich auch die Stuttgarter Kollegen nicht entgehen, so dass es reichlich Gelegenheit zum Austausch zwischen Studierenden und Anwälten gab. Insbesondere die amüsanten Einblicke in das Tübinger Studentenleben (damals wie heute) und die vielen persönlichen Anekdoten sorgten für eine lockere Gesprächsatmosphäre. So gestärkt folgte ein Besuch auf der Dachterrasse des GENO-Hauses mit tollem Ausblick über die Stadt bei untergehender Sonne. Zu guter Letzt führten wir unsere Besucher noch einmal durch die Kanzleiräume bevor sie die Rückreise nach Tübingen antraten.

Insgesamt war es ein lehrreicher Nachmittag und ein erfrischender Abend, was wir uns bei Temperaturen von ca. 30°C wohl auch alle verdient hatten. Wir freuen uns auch in Zukunft wieder eine Tübinger Delegation von Phi Delta Phi bei uns in Stuttgart begrüßen zu dürfen.

Maria Marquard
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