Am 15. November 2018 fand unser Workshop zum Thema „Neue Entwicklungen im Regulierungsrecht“ im Universitätsclub Bonn statt. Zahlreiche Mandanten und interessierte Zuhörer kamen zusammen, um über neuere Gerichtsentscheidungen und Gesetzgebung in den Sektoren Energie, Telekommunikation, Flughäfen und Eisenbahnen zu diskutieren.

In seiner Begrüßung wies Prof. Dr. Thomas Mayen darauf hin, dass sich das Rechtsgebiet Regulierungsrecht in Umfang und Bedeutung erheblich weiterentwickelt habe. Allein diese anhaltende Entwicklung gebe Anlass zu einem regelmäßigen und branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch.

Anschließend eröffnete Dr. Frank Hölscher die Vortragsreihe mit einem Referat zum Thema Eigenkapitalverzinsung. Nach einer prägnanten Darstellung der rechtlichen Grundlagen im Energie- und Telekommunikationsrecht erläuterte er die einzelnen Bestandteile der Zinsberechnung und ging auf die überwiegend betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgende Behördenpraxis ein. Deutlich wurden die Unterschiede aber auch die Gemeinsamkeiten beider Rechtsgebiete, die eine rege Diskussion unter den Teilnehmern auslösten.

Dr. Christian Stelter referierte über die Ausweitung des Rechtschutzes im Regulierungsrecht. Er griff zwei aktuelle Entscheidungen auf, die die tradierten Entgeltkontrollsysteme in den Bereichen Eisenbahn und Luftverkehr betreffen bzw. in Frage stellen. Das Urteil des Europäischen Gerichthofs vom 09.11.2017 (C-489/15) hat der Billigkeitskontrolle von Trassenentgelten gemäß § 315 BGB eine Absage erteilt. Unter Verweis auf diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 12.04.2018 (BVerwG 3 C 20.16) zwei Fragen zur Überprüfung von Flughafenentgelten vorgelegt. Anhand des Vortrags wurde deutlich, dass der Drittrechtsschutz in allen Sektoren an Bedeutung gewinnt.

Nach der Mittagspause beleuchtete Dr. Clemens Hagebölling die Reichweite, Risiken und Grenzen von Auskunfts- und Informationsansprüchen in regulierten Bereichen. Insbesondere der Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bot viel Gesprächsstoff. Der Vortrag endete mit einem Überblick zum Thema „Open Data“, das durch aktuelle Rechtssetzungsvorhaben mehr und mehr an Bedeutung gewinnt.

Dr. Barbara Stamm und Prof. Dr. Thomas Mayen widmeten sich im Schlussvortrag dem Thema Netzausbaupflichten im Telekommunikationsrecht. Neben der rechtlichen Zulässigkeit von Netzumbau- und Netzfertigstellungspflichten erörterten sie insbesondere die Möglichkeit einer Netzneubaupflicht aus verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund aktueller politischer Ankündigungen entwickelte sich anhand der vorgestellten Thesen eine lebhafte Diskussion, die noch bis nach Veranstaltungsschluss andauerte.

Wir bedanken uns für die rege Teilnahme und freuen uns bereits auf den nächsten Erfahrungsaustausch mit Ihnen!

Dr. Christian Stelter
Dolde Mayen & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Mildred-Scheel-Str. 1
53175 Bonn
(0228) 323 002-60
stelter@doldemayen.de