Die Planung von Wohngebieten, die an bestehende Gewerbebetriebe heranrücken und der damit verbundene Lärmkonflikt sind ein seit langem diskutiertes Problem. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat den Entwurf für eine Änderung der TA Lärm zur Anhörung freigegeben, durch den befristet bis 2032 die Immissionsrichtwerte in Urbanen Gebieten, in Kern- und Mischgebieten sowie in Allgemeinen Wohngebieten erhöht werden. Voraussetzung ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für diese Gebiete, der besondere, im Entwurf von Nr. 7.5 der TA Lärm genannte Voraussetzungen erfüllt.

Unser Kollege Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde hat in NVwZ 2024, 1141 den Entwurf zur Änderung der TA Lärm dargestellt und kritisch bewertet.

Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde
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